Deutsche Post und DHL geben Mehrwertsteuersenkung weiter
Bonn Die Deutsche Post und DHL werden die im Konjunkturpaket der Bundesregierung beschlossene, vom 1. Juli bis 31. Dezember 2020 befristete Senkung der Mehrwertsteuer von 19 auf 16 Prozent bzw. von 7 auf 5 Prozent beim ermäßigten Steuersatz an ihre Kunden weitergeben. Zahlreiche nationale wie internationale Privatkunden-Produkte und -services werden entsprechend günstiger, z. B. Post- und Paketprodukte wie Plusbriefe und Packsets, aber auch das Express-Produkt für Privatkunden ExpressEasy. Dieses Produkt ist in ausgewählten Filialen und über die DHL-Online-Frankierung buchbar. Auch bei mehrwertsteuerpflichtigen Geschäftskunden-Produkten in den Bereichen Briefkommunikation, Paket, Dialogmarketing und Express wird die Mehrwertsteuersenkung umgesetzt. Keine Auswirkungen hingegen hat die Steuersenkung auf Post-Universaldienstprodukte wie z. B. Einzelbriefsendungen oder Pakete ohne Zusatzservices bis 10 kg. Grund: Der Post-Universaldienst soll eine Grundversorgung der Bevölkerung mit Postdienstleistungen sicherstellen und ist deshalb gesetzlich von der Mehrwertsteuer befreit.
Aushänge in den Postfilialen informieren die Kunden über die befristeten Preisanpassungen bei Postdienstleistungen. Da es sich bei den am häufigsten nachgefragten Produkten in den Postfilialen um klassische Post-Universaldienstleistungen handelt, die von der Mehrwertsteuer befreit sind, kommt es bei diesen allerdings zu keinen preislichen Veränderungen. Somit ist es für Kunden auch nicht nötig, Ergänzungsmarken zu kaufen, da es keine „krummen“ Porto-Werte in Folge der Mehrwertsteuersenkung geben wird.
Keine Auswirkungen gibt es darüber hinaus für Kunden bei der Frankierung ihrer Sendungen, z. B. über DV-Freimachung bzw. über Frankiermaschinen, da die Frankierung des Transportentgelts immer als Nettoentgelt erfolgt und die Mehrwertsteuer gesondert in Rechnung gestellt wird.